„Gefährliche Orte“
26.-28. Septemer / 14-18 Uhr Seit einigen Jahren ist es bundesweit gängige Polizeipraxis Orte mit erhöhter Kriminalität als eine Art rechtliche Sonderzone zu defi nieren. Je nach Bundesland haben diese Bereiche verschiedene Bezeichnungen, gängig sind „Kriminalitätsbelasteter Ort“, „Gefährlicher Ort“ oder „Verrufener Ort“. Innerhalb dieser Bereiche hat die Polizei die Möglichkeit Personen ohne einen Anfangsverdacht zu durchsuchen. Über die genaue Ausdehnung dieser Gebiete lässt sich nichts sagen, da diese von der Polizei geheim gehalten werden. Ab wann ein Ort als Gefährlich gilt wird nach Ermessen der polizeieigenen Kriminalstatistik (PKS) ermittelt. Ein genauerer Blick auf die Statistik zeigt aber auch, dass die Ernennung von „Gefährlichen Orten“ zum Teil willkürlich oder widersprüchlich stattfindet, zumal diese Orte auch immer „gefährlicher“ werden, indem dort vermehrt Kontrollen durchgeführt werden.